Unsere Hausordnung

 

 

-         Hausordnung -

 

für die Kindertagesstätte „Butscherstuv“ Brandshagen

 

Werte Eltern,

 

wir begrüßen Sie und Ihr Kind herzlich in unserem Haus. Für den Aufenthalt hier möchten wir Sie mit den wichtigsten Regeln und Verfahrensweisen bekannt machen.

 

 

 

Die Hausordnung ist für alle Kinder, Eltern und Mitarbeiter verbindlich.

 

 

 

   Aufnahmeformalitäten

 

®    Ein Erstgespräch mit der Leiterin beinhaltet Informationen über Hausordnung, Konzeption, Tagesablauf und Kosten der Verpflegung und Mehrkosten. Auch die bisherige Entwicklung und der Gesundheitszustand des Kindes werden besprochen. Erste personenbezogene Daten, wie Geburtsdatum, Wohnort, Sorgerecht werden erhoben und verarbeitet.

 

®    Die Aufnahme eines Kindes erfolgt nach der Genehmigung durch den Landkreis V-R (Berechtigungsschein (BS) oder Bedarfsnachweis (BN)).

 

®    Nach Vorlage aller Unterlagen (BS, BN, ärztliche Bescheinigung über Impfstatus und Früherkennungsuntersuchungen, Aufnahmeinformationen) wird ein Betreuungsvertrag abgeschlossen.

 

 

 

   Gebühren

 

®    Eingewöhnung

 

Ganz individuell und an dem Entwicklungstand und den Bedürfnissen des Kindes orientiert, gewähren wir eine dreiwöchige Eingewöhnungszeit in unsere Einrichtung. Die Gebühren in Höhe von 30 € pro Woche werden mit Beginn des Betreuungsverhältnisses in Rechnung gestellt. In den Kindergartengruppen wird die Eingewöhnung stunden- bzw. tageweise nach den Bedürfnissen des Kindes gewährt und mit 5 € pro Stunde berechnet.

 

 

 

®    EG und Lastschriftverfahren

 

Die Verpflegungskosten für Frühstück, Obst und Vesper werden nach der Anwesenheit des Kindes berechnet. Fehlende Kinder sind bis spätestens 8.20 Uhr abzumelden, sonst wird

 

das Mittagessen für den jeweiligen Tag auch beim Fehlen des Kindes berechnet.

 

Die im Betreuungsvertrag vereinbarten Kosten für die jeweilige Verpflegung werden im Folgemonat per Lastschriftverfahren eingezogen.

 

Kosten, die durch zusätzliche Leistungen entstehen, z.B. bei Ausflügen oder Kita-Veranstaltungen sind nicht durch den Elternbeitrag abgedeckt und werden in Absprache mit der Leitung von den Eltern gezahlt.

 

Änderungen der Kontodaten sind unverzüglich mitzuteilen.

 

®    ÜV und BUT

 

Es besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf Übernahme der Verpflegungskosten nach  § 29

 

Abs. 2 Kindertagesförderungsgesetz in Verbindung mit § 90 Abs. 4 SGB VIII beim zuständigen Jugendamt zu stellen.

 

Diese Anträge werden für Sundhagen im Amt Miltzow bearbeitet. Gleichzeitig sollte ein Antrag für Bildung und Teilhabe (BuT) beim Fachdienst Bürgerservice im Landkreis VR gestellt werden.

 

Hier können Eltern Leistungen für eintägige Ausflüge und das Mittagessen beantragen.

 

Anträge erhalten Sie bei der Kita-Leitung oder im vorherigen Reiter "Formulare" zum Download.

 

 

®    Überziehungskosten

 

Die Betreuungszeiten laut Vertrag müssen eingehalten werden.

 

·        Halbtags ( HT ) bis zu 4 h tägl. / 8.00  - 12.00 Uhr

 

·        Teilzeit ( TZ ) bis zu 6 h tägl. / 8.00 14.00 Uhr

 

·        Ganztags  ( GT ) bis zu 10 h tägl.

 

·       Überziehungen der Betreuungszeiten werden nach zweimaliger Ermahnung

 

mit 15,00 E pro angefangene Stunde in Rechnung gestellt.

 

 

   Tagesstrukturen

 

®    Essenzeiten und gesunde Vollverpflegung

 

Das Frühstück findet um 7.30 Uhr in den einzelnen Gruppen statt.

Kinder, die später kommen, sollten zu Hause gefrühstückt haben und können in den Räumen spielen.

 

Das Mittagessen, welches von einem externen Anbieter geliefert wird, findet gruppenweise gestaffelt zwischen 10.45 Uhr und 12.00 Uhr statt. Die Vesperzeit beginnt 14.30 Uhr für die Krippe bzw. Mischgruppe und um 15.00 Uhr für die beiden Kindergartengruppen.

 

Bei den Mahlzeiten legen wir auf eine ruhige und entspannte Atmosphäre Wert, wo die Kinder Tischsitten einhalten.

 

Daher wünschen wir uns hierbei keine Störung. Verlegen Sie das Abholen Ihres Kinder bitte außerhalb dieser Zeiten und warten Sie im Flur.

 

Wir bieten den Kindern eine vollwertige frische Verpflegung, täglich frisches Obst und Gemüse und ungesüsste Getränke bzw. stilles Wasser.

 

Zum Vesper wird an 3 Tagen  Brot gereicht, dazu Wurst, Käse, Frischkäse, Quark, Marmelade und Honig, an zwei Tagen Cornflakes bzw. Kekse /Kuchen.

 

Krippenkinder bekommen an 4 Tagen Brot, an einem Tag Kekse

bzw. Kuchen.

 

Den Geburtstag eines Kindes feiert die jeweilige Gruppe mit einer kleinen Feier. Hierzu können die Eltern gern Schnittchen, Gemüsesticks oder Obst, aber auch einen Geburtstagskuchen mitbringen.

 

Kinder, die an Allergien gegenüber bestimmten Lebensmitteln leiden, werden besonders beachtet. In vorheriger Absprache mit den Eltern versuchen wir, die komplette Versorgung zu gewährleisten. Alle Kollegen des Hause werden hierüber durch die Leitung unterrichtet.

 

®    Schlafzeiten / Mittagsruhe

 

In der Mittagsruhe zwischen 12.00-14.00 Uhr sollte im ganzen Haus Ruhe herrschen.

 

Das Abholen kann zuvor bzw. erst danach erfolgen.

 

®    Angebote

 

In unserer Konzeption wird die pädagogische Arbeit beschrieben, dabei orientieren wir uns am Entwicklungsstand und den individuellen Bedürfnissen der Kinder auf der Grundlage der Bildungskonzeption des Landes M-V.

 

Einen großen Stellenwert hat das Forschen und Entdecken mit allen Sinnen.

 

 

   Gesundheitsförderung

 

                

®     Im Vordergrund unserer Arbeit stehen für uns die Gesundheit und langfristige Bildung des Bewusstseins einer gesunden Lebensweise für die uns anvertrauten Kinder und deren Familien.

 

Die Kinder erfahren ein gesundes Ernährungs-und Bewegungsverhalten, erlernen Stress-und Konfliktbewältigungsstrategien.

 

®    § / Impfschutz, seit März 2020 Masernimpfpflicht

 

Vor Erstaufnahme eines zu betreuenden Kindes haben die Personensorgeberechtigten lt §34 Abs.10a des Infektionsschutzgesetzes die Pflicht, dass zeitnah vor Aufnahme eine ärztliche Beratung in Bezug auf einen vollständigen, altersgemäßen, nach den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission ausreichenden Impfschutz des Kindes erfolgt ist.

 

Die Leitung ist verpflichtet, wenn der Nachweis nicht erbracht wurde, dem Gesundheitsamt die personenbezogenen Daten des Kindes mitzuteilen, welches die Personensorgeberechtigten zur Beratung einlädt.

 

Kinder, die trotz der Impfberatung durch das Gesundheitsamt nicht geimpft werden sollen, werden in unserer Kita nicht aufgenommen.

 

®    Wiederzulassung in Kita nach Erkrankungen (s. Tabelle)

 

Symptom bzw. Erkrankung

Wiederzulassung in unserer Kita

Fieber (ab 38,5°C)

Nach 1 Tag ohne fiebersenkende Mittel fieberfrei zu Hause

Durchfall, Erbrechen

Nach 1 Tag symptomfrei zu Hause, mind. 24 h

Bindehautentzündung oder Verdacht darauf

Nach ärztlicher Behandlung bzw. Tropfen vom Arzt/ ohne eitrige, juckende und gerötete Augen>1-2 Tage symptomfrei zu Hause

Läuse

Nach Behandlung mit einem zugelassenen Mittel zur Bekämpfung von Läusen, nach schriftlicher Bestätigung der Eltern, dass Behandlung & Nachbehandlung durchgeführt wurden/ werden

Unwohlsein, Kopfschmerzen

Schüttelfrost, Bauchschmerzen

Nach 1 Tag symptomfrei zu Hause

Kinderkrankheiten, wie Masern, Scharlach, Röteln, Windpocken, Mund-Hand-Fuß-Krankheit, Mumps, Skabies usw. (§ 34 IfSG Abs. 1,2,3)

Nach gesetzlichen Vorgaben der Hygienegrundsätze in Kitas, Informationen entnehmen Sie bitte dem aktuellen Aushang

 

Bei gehäuftem Auftreten der Symptome behält sich die Kita das Recht vor, eine ärztliche Unbedenklichkeitsbescheinigung zum Kita-Besuch zu verlangen.

 

Medikamente werden in der Kita nicht verabreicht. Ausnahmen können bei chronischen Krankheiten nur nach ärztlicher Verordnung und konkreter Absprache, welche schriftlich festgehalten sein muss, gemacht werden.

 

 Ordnung und Schutz

 

è Für mitgebrachte Gegenstände, Fahrzeuge, Spielzeug und die Bekleidung des Kindes übernimmt der Träger keine Haftung. Im Haus tragen die Kinder und das Personal Hausschuhe bzw. saubere und sichere Wechselschuhe. Das Radfahren ist aus Sicherheitsgründen auf dem Kita-Gelände untersagt.

 

è Alle Kinder haben wetterfeste Kleidung, um bei jedem Wetter draußen spielen zu können.

 

è Ohrringe, Halsketten und Fingerringe werden in der Krippengruppe nicht gestattet. In den Kindergartengruppen wird gewünscht, keinen Schmuck zu tragen. Zum eigenen Schutz und dem Schutz Dritter appellieren wir an die Eltern, ihr Kind ohne Schmuck in die Kita zu bringen.

 

è Alle sich auf dem Kita-Gelände befindenden Personen sind Vorbilder für die Kinder und achten auf Ruhe, Ordnung und Sauberkeit. Rauchen und Alkohol sind auf dem gesamten Gelände untersagt.

 

è Urlaub für Ihr Kind

 

Für die gesunde Entwicklung bedarf es auch kitafreier Tage. Falls Eltern in den Betriebsferien im Sommer die zur Verfügung gestellte Ausweichbetreuung für ihr Kind in Anspruch nehmen, verlangen wir eine Bescheinigung, wann es einen zweiwöchigen Urlaub im laufenden Jahr hat.

 

   Mitwirkung von Kindern  und Eltern

 

Um unserer gemeinsamen Verantwortung für die Bildung und Erziehung der Kinder gerecht zu werden, bedarf es einer guten Kommunikation und einem vertrauensvollen Miteinander aller Beteiligten. Den Eltern werden Mitwirkungsrechte in der Bildungsplanung und deren Umsetzung in der Kita eingeräumt.

 

      Formen unserer Bildungs-und Erziehungspartnerschaft sind:

 

 

 

®    Erstkontakt, Aufnahmegespräch und Eingewöhnungszeit

 

®    Elterngespräche mind. 1x jährlich

 

®    Elternversammlungen 2x jährlich

 

®    Elternbriefe per E-Mail und Informationen auf unserer Internetseite

 

®    Beratung und Unterstützung bei Erziehungsfragen

 

®    Mitwirkung der Eltern durch Arbeit im Elternrat, welcher jährlich durch die Elternschaft neu gewählt wird; z.B. Beteiligung bei wesentlichen Angelegenheiten der Kita, insbesondere die Weiterentwicklung der pädagogischen Konzeption, Öffentlichkeitsarbeit, Unterstützung bei Projekten, Ausflügen und Festen

 

®    Telefonnummern der Personensorgeberechtigten sind stets zu  aktualisieren, so dass die ständige Erreichbarkeit gewährleistet ist

 

     Datenschutz

 

            Die Verarbeitung ihrer Daten erfolgt auf gesetzlicher Grundlage.

             

Sie haben das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Widerspruch und Datenübertragbarkeit ihrer personenbezogenen Daten.

 

Ebenso haben Sie das Recht, sich bei der Aufsichtsbehörde zu

beschweren.

 

 Personenbezogene Daten

Weitergabe an

Grund bzw. gesetzliche Grundlage der Daten-speicherung,- verarbei-beitung u. -weitergabe

Speicherungsdauer

 Name des Kindes und der Personensorgeberechtigten, Geb. datum, Adresse,    Kontaktdaten der Eltern

*Wohnsitzgemeinde    

  bzw. Stadt

* Vertragsabschluss

*  Beantragung und  

 Finanzierung der Betreuungs-und Verpflegungskosten

Gesetzl. Aufbewahrungsfrist

 Entwicklungsstand

*Entsprechender Landkreis ( Gesundheitsamt, Sozialamt, Jugendamt)

*zuständige Grundschule

*nach Entbindung der Schweigepflicht Therapeuten, Ärzte

* Förderung der Entwicklung des Kindes

* Förderung von Entwicklungseinschränkungen und  - beeinträchtigungen

* KiföG M-V

 

Gesetzl. Aufbewahrungsfrist

 Krankmeldung

*Unfallkasse

*Gesundheitsamt

*Unfallmeldung*

Gesetzl. Aufbewahrungsfrist

 

 

 

®    Beobachtung, Dokumentation und Umgang mit Fotografien

 

Für die Beobachtung und Dokumentation der Entwicklung Ihres

Kindes werden auch Fotos angefertigt. Sie werden neben anderen

Arbeiten im Portfolio des Kindes und Projektdokumentationen

(Aushänge im Kita-Flur) verwendet, um unsere pädagogische Arbeit

transparent zu machen.

 

Die Entwicklungsdokumentationen sind Gegenstand der

Entwicklungsgespräche und werden vertraulich und geschützt in der

Kita verwahrt. Für Elternabende werden evt. kleine

Videoaufzeichnungen der pädagogischen Arbeit angefertigt. Diese 

werden nach der Vorführung auf dem Elternabend unverzüglich gelöscht.

Für den Übergang in die Grundschule als neuen wichtigen Lebensabschnitt Ihres Kindes ist eine enge Zusammenarbeit beider Einrichtungen notwendig mit dem Ziel, die Lernprozesse der Kinder fortzuführen und dabei die besonderen Entwicklungsbedingungen jedes Kindes zu berücksichtigen.

Die Ergebnisse der Entwicklungsdokumentation werden der Lehrkraft zur Verfügung gestellt bzw. mit ihr besprochen, damit sie sich auf die Stärken des Kindes und seinen Unterstützungsbedarf einstellen kann.

 

Voraussetzung hierfür ist die Einwilligung der Eltern ( s. Flyer „Elternunterrichtung nach § 3 Abs.7 KiföG M-V“). Andernfalls ist die Dokumentation ein Jahr, nachdem das Kind die Kita verlassen hat, datenschutzgerecht zu vernichten.

 

 

     Was wir uns noch wünschen

 

®  Zum Schutz der Kinder ist beim Betreten und Verlassen des Spielplatzes stets das Tor und der Sicherheitsbügel zu schließen.

 

®     Da um 9.00 Uhr die gezielten Angebote in den einzelnen Gruppen beginnen, hat das Bringen der Kinder bis zu dieser Zeit zu erfolgen, damit der Ablauf der Gruppenarbeit nicht gestört wird.

 

®    Das Parken auf dem Parkplatz der Kita hat so zu erfolgen, dass den Mitarbeitern und Eltern eine Zufahrt zu den Parkplätzen parallel zum Spielplatz ermöglicht wird.

 

®    Für Vorschläge, die zur Bereicherung der Arbeit in unserer Kita führen, können Sie uns gern ansprechen.

 

Unser Wunsch ist, dass Ihr Kind und Sie mit uns gemeinsam eine anregende, freudvolle und ereignisreiche Zeit erleben.

 

 

 

Die Hausordnung in der vorliegenden Fassung ist Bestandteil des Betreuungsvertrags unserer Kita und ersetzt die alte Hausordnung.

 

 

 

Brandshagen,den 01.08.2020                                                                     Kita-Leitung