Hausordnung

° Öffnungszeiten unseres Hortes:

                        6.00 - 7.00 Uhr     Frühhort

                        Montag bis Donnerstag 11:30 Uhr - 17.30 Uhr 

                        Freitag 11:30 Uhr - 17:00 Uhr

                     

                        7.00 - 16.00 Uhr   in den Ferien (bei Bedarf ab 6.00- 17.00Uhr)

 

° Schließzeiten unseres Hortes:

                        zwei Wochen in den Sommerferien

                        Freitag nach Himmelfahrt

                        während der gesamten Weihnachtsferien (siehe Öffnungszeiten + Betriebsferien+

                        aktuelle Aushänge)

                                

 

° Aufsichtspflicht:

                       Beginnt bei persönlicher Begrüßung des Kindes bei der Erzieherin

                       und endet bei der persönlichen Verabschiedung des Kindes.  

                       Die Haupteingangstür wird nach Ankunft des ersten Busses aus Sicherheitsgründen

                       geschlossen. Das Gebäude kann über die Eingangspforte zum Hof auf der rechten Seite

                       betreten werden.

 

 

° Verlassen des Hortes:

                       Nur mit schriftlicher Genehmigung des Personensorgeberechtigten

                       oder durch eine vom Personensorgeberechtigten schriftlich beauftragten

                       Person! Wenn die abholende Person unbekannt ist, findet eine Ausweiskontrolle seitens

                       der Einrichtung statt.

                 

° Mittagessen:

                      Die Anmeldung des Essens erfolgt in den Ferien durch das

                      Personal des Hortes für die laufende Woche (3,30 € pro Essen).

 

° Kaffeezeit:

                      Die Kaffeemahlzeit oder bei uns Vespermahlzeit genannt wird von der Einrichtung selbst

                      gestellt und bietet ein abwechslungsreiches Angebot (1,00 € pro Essen)

 

° Während des Aufenthaltes im Hort sind die Kinder gesetzlich unfallversichert.

 

° Für mitgebrachte Sachen wird durch uns (Träger und Erzieherinnen) keine Haftung

  übernommen.

 

° Rauchen ist auf dem gesamten Außengelände und im Haus nicht gestattet!

 

° Das Betreten der Horträume mit Straßenschuhen ist aus hygienischen Gründen nicht           

   gestattet.