Hausordnung

° Öffnungszeiten unseres Hortes:

                        6.00 - 8.00 Uhr     Frühhort

                      11.45 - 17.00 Uhr   während der Sommerzeit

                      11.45 - 17.30 Uhr   während der Winterzeit (bei Bedarf)

                        7.00 - 16.00 Uhr   in den Ferien (bei Bedarf ab 6.00- 17.00Uhr)

 

° Schließzeiten unseres Hortes:

                        2 Wochen in den Sommerferien

                        Freitag nach Himmelfahrt

                        während der gesamten Weihnachtsferien

                                     ( bitte die aktuellen Aushänge beachten)

 

° Aufsichtspflicht:

                       beginnt bei persönlicher Begrüßung des Kindes bei der Erzieherin

                             und endet bei der persönlichen Verabschiedung des Kindes

 

 

° Verlassen des Hortes:

                       nur mit schriftlicher Genehmigung des Personensorgeberechtigten

                       oder durch eine vom Personensorgeberechtigten schriftlich beauftragten

                       Person

                 

° Mittagessen:

                      Die Anmeldung des Essens erfolgt in den Ferien durch das

                      Personal des Hortes für die laufende Woche (3,30 Euro pro Essen).

 

° Kaffeezeit:

                      Die Kinder bringen sich hierfür etwas zu essen mit, Getränke bieten wir an.

                      Um einen harmonischen Ablauf während der Kaffeezeit zu haben, wäre es

                      gut, wenn kein Abholen der Kinder während dieser Zeit erfolgen würde.

 

° Während des Aufenthaltes im Hort sind die Kinder gesetzlich unfallversichert.

 

° Für mitgebrachte Sachen wird durch uns (Träger und Erzieherinnen) keine Haftung

                     übernommen.

 

° Rauchen ist auf dem gesamten Außengelände und im Haus nicht gestattet.

 

° Das Betreten der Horträume mit Straßenschuhen ist aus hygienischen Gründen nicht           

                     gestattet.